AGB

§ 1. Geltung der Bedingungen; Vertragsschluss

Die nachfolgenden Bedingungen (im Folgenden „AGB der GzFB“) beinhalten die zwischen dem Nutzer und der Gesellschaft zur Förderung der Bürgerreporter mbH (im Folgenden „GzFB“ genannt) ausnahmslos geltenden Bedingungen. GzFB-Mitglied ist, wer Inhaber eines Presseausweises der GzFB ist. Nutzer ist, wer sonstige Leistungen der GzFB in Anspruch nimmt, unabhängig davon, ob er Inhaber eines Presseausweises ist oder nicht.
Die GzFB leistet ihre Dienste auf der Grundlage dieser Bedingungen. Die Gültigkeit der AGB der GzFB erstreckt sich auf alle von der GzFB angebotenen Leistungen. Das GzFB-Mitglied/Der Nutzer erkennt mit der Inanspruchnahme der Leistungen die AGB der GzFB als verbindlich an. Mit der Annahme kommt ein Nutzungsvertrag zwischen der GzFB und dem Nutzer/dem GzFB-Mitglied zustande. Abweichende AGB des Vertragspartners werden nur dann mit zum Vertragsinhalt, wenn diesen seitens der GzFB zuvor schriftlich zugestimmt wurde.
 

§ 2. Legitimation und Volljährigkeit

Die Anmeldung als GzFB-Mitglied ist allen unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen sowie beschränkt Geschäftsfähigen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, erlaubt. Die Inanspruchnahme der Leistungen des Web-Shops der GzFB ist zusätzlich juristischen Personen und Personengesellschaften erlaubt. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.  Minderjährige ab dem vollendeten 15. Lebensjahr (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) benötigen zur Beantragung eines Presseausweises vorab die schriftliche Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten. Diese wird auf der Website der GzFB zum Download bereitgestellt. Bei alleinigem Sorgerecht eines Erziehungsberechtigten wird zusätzlich eine Kopie des entsprechenden Gerichtsurteils benötigt.

 

Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist das GzFB-Mitglied selbst verpflichtet, die Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend zu korrigieren.

 

 

§ 3. Rechte des GzFB-Mitgliedes

Die Mitgliedschaft als Bürgerreporter bei der GzFB gewährt dem GzFB-Mitglied die volle Nutzung der Presserabatte, des Prämienshops sowie der Provisionsleistungen, die auf den Internetseiten der GzFB dargestellt werden. Zudem können Videos hochgeladen und das inhaltliche Angebot der Internetseite www.bürgerreporter.com in vollem Umfang genutzt werden.
 

§ 4. Leistungen des GzFB-Mitgliedes und Zahlung

a. Das GzFB-Mitglied bestätigt, dass es nebenberuflich journalistisch tätig ist. Es verpflichtet sich, mindestens einmal pro Halbjahr (erstmals beginnend mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses) ein Video mit einer Mindestlänge von 90 Sekunden oder drei Bilder zu liefern. Die Lieferung erfolgt durch das Hochladen des Videos bzw. der Bilder auf den Internetseiten der GzFB.
 b. Das GzFB-Mitglied zahlt für seine Mitgliedschaft als Bürgerreporter bei der GzFB 149,00 EUR im Jahr. Der GzFB-Presseausweis wird innerhalb von 10 Werktagen nach Vorliegen aller erforderlichen Daten und nach Zahlungseingang versendet und gilt jeweils für 12 Monate.

  

§ 5. Rechteübertragung

Das GzFB-Mitglied behält sämtliche Eigentumsrechte an den von ihm hochgeladenen Videos. Unbeschadet dessen erklärt er sich damit einverstanden, der GzFB exklusive Nutzungsrechte daran einzuräumen. Der Nutzer räumt der GzFB durch das Hochladen eines Videos eine weltweite, exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizensierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung der Videos, in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege.
 

§ 6. Versand und Gefahrübergang

a. Der Versand von Presseausweisen oder anderen Artikeln aus dem Web-Shop sowie der Versand von Prämien erfolgt auf Gefahr des Nutzers. Die Gefahr geht auf den Nutzer ab dem Zeitpunkt über, sobald die Sendung an das den Transport ausführende Unternehmen übergeben wurde. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt hat die GzFB nicht zu vertreten. Sie berechtigen die GzFB, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Die GzFB übernimmt keine Haftung für Verzögerungen (z. B. durch technische oder serverbedingte Ausfälle).
b. Die gelieferte Ware wird unter Eigentumsvorbehalt geliefert, das bedeutet, sie bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der GzFB.
c. Die Kosten für den Versand können den Internetseiten der GzFB entnommen werden.

 

§ 7. Bezahlung

a. Die Bezahlung erfolgt per Bankeinzug oder durch Bezahlung via Kreditkarte.
b. Skonto wird nicht gewährt. Die Lieferung der Ware erfolgt unmittelbar nach Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Konto der GzFB.
c. Bei Bankeinzug wird der Rechnungsbetrag durch die GzFB von dem durch den Nutzer/ das GzFB-Mitglied angegebenen Konto eingezogen. Ist der Bankeinzug von diesem Konto nicht möglich, so wird seitens der GzFB eine pauschale Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben.
d. Bei Zahlung per Kreditkarte wird der Betrag dem Kartenkonto belastet.
e. Sollte die Zahlung auch nach der Zusendung einer Mahnung mit 14 Tagen Frist ausbleiben, wird eine Mahngebühr in Höhe von 15,00 EUR erhoben.
 

§ 8 Rechnungsstellung

Die Rechnungen der GzFB werden durch ein automatisiertes Computerverfahren erstellt und auf elektronischem Weg versandt. Der Nutzer hat jedoch gemäß § 14 UStG die Möglichkeit, diese Art der Rechnungsstellung abzulehnen und eine Rechnung auf Papier anzufordern. Hierzu wendet sich der Nutzer schriftlich (auch Email und/oder Fax) an die GzFB.
 

§ 9. Gewährleistung und Haftung

Eine unvollständige Lieferung oder offensichtliche Mängel der gelieferten Gegenstände sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung gegenüber der GzFB anzuzeigen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen schließt Gewährleistungsansprüche aus. Die GzFB hat bei berechtigter Beanstandung ihrer Lieferungen das Recht, unter Ausschluss sonstiger Leistungsansprüche des Nutzers, nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Schadensersatzansprüche sind gegen die GzFB und ihre Mitarbeiter ausgeschlossen, sofern Schäden nicht vorsätzlich/grob fahrlässig verursacht wurden bzw. es sich nicht um sog. vertragswesentliche Leistungen handelt.
 

§ 10. Widerrufrecht und Widerrufbelehrung

Der Nutzer hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform (z. B. Brief, Email oder Telefax) gegenüber der GzFB zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Leistung und Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform.
Der Widerruf ist zu richten an: Gesellschaft zur Förderung der Bürgerreporter mbH, Rathausufer 19, 40213 Düsseldorf, Email: info@buergerreporter.com, Telefax: +49-(0)211-28066-12.
Widerruffolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Nutzer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Nutzer insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem die Sache nicht wie Eigentum in Gebrauch genommen wird und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt. Der Nutzer hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Leistung der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückgesendeten Sache einen Betrag von 50,00 EUR nicht übersteigt oder wenn der bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilleistung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Nutzer innerhalb von 21 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllen.
Verwirken des Widerrufrechts: Das Widerrufrecht besteht gemäß § 312 d Abs. 4 BGB nicht bei Leistungen, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Hierzu zählen unter anderem: Lieferung von Waren oder Leistungen, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Sobald bereits personalisierte Leistungen nach Nutzerspezifikationen von der GzFB erbracht wurden (wie z. B. Erstellung von Ausweisdokumenten, PKW-Schild etc.) erlischt das Widerrufsrecht. - Ende der Widerrufbelehrung –

 

§ 11. Kündigung

a. Der Status als Mitglied der GzFB kann von dem Mitglied der GzFB mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Ablaufs eines Jahres nach Vertragsschluss gekündigt werden. Im Falle der Nichtkündigung verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr. Mit Wirksamkeit der Kündigung verliert der Nutzer die Nutzungsrechte auf seine Ausweisdokumente und alle weiteren Leistungen der GzFB. Ansprüche auf anteilige Rückzahlung der jährlichen Gebühren sind ausgeschlossen.
b. Die GzFB hat das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn der Nutzer die in § 4 beschriebene Anforderung seiner Leistungspflicht (§ 4,Leistungen des GzFB-Mitgliedes und Zahlung) nicht in der vorgegebenen Zeit erfüllt hat. Die Kündigung kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Ablauf von einem Monat nach Auslauf der Frist gemäß § 4 a. erfolgen. Das Recht zur sofortigen außerordentlichen Kündigung (etwa gemäß § 12, Schädigung des Ansehens und Missbrauch) bleibt hiervon unberührt.
 

§ 12. Schädigung des Ansehens und Missbrauch

Werden durch Aussagen, Handlungen, Inhalte, Darstellungen o. ä. des Nutzers, Belange der GzFB oder ihrer Mitarbeiter in schädlicher Weise berührt, so kann die GzFB Unterlassung verlangen. Sollte der Nutzer dieser Aufforderung nicht umgehend Folge leisten, behält sich die GzFB das Recht vor, mit sofortiger Wirkung zu kündigen (siehe dazu auch unter § 11, Kündigung) und/oder rechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere kann die GzFB den Zugang (Bürgerreporter-Login) verwehren. Der Nutzer ist verpflichtet, das Ansehen der GzFB und ihrer Mitarbeiter zu wahren und nicht gegen Recht und Sitte zu verstoßen. Bei missbräuchlicher Verwendung der Presse-Dokumente werden die Dokumente eingezogen bzw. nicht mehr verlängert.
 

§ 13. Externe Links

Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter („Externe Links“). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Die GzFB distanziert sich vorsorglich von deren Inhalten.
 

§ 14. Datenschutz

Durch den Besuch der Website der GzFB können Informationen über den Zugriff gespeichert werden. Dabei werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des BDSG eingehalten. Eine Weitergabe an Dritte zu kommerziellen oder nicht kommerziellen Zwecken findet nicht statt. GzFB weist ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet Sicherheitslücken aufweisen und nicht lückenlos vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden kann.
 

§ 15. Copyright

Inhalt und Struktur der Website ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Informationen wie Bildern, Daten oder Texten, auch auszugsweise bedarf der schriftlichen Einwilligung (vorherige Zustimmung) der GzFB. Die Rechte aller verwendeten Marken oder Warenzeichen gehören den jeweiligen Eigentümern.

 

§ 16. Anwendbares Recht; Erfüllungsort und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen GzFB und Nutzer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort für Leistungen aus diesem Vertrag ist für beide Teile Düsseldorf, ebenso wie für Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen GzFB und Nutzer.
 

§ 17. Schlussbestimmungen

a. Es gelten allein die gesetzlichen Bestimmungen, soweit in den AGB der GzFB keine abweichenden Vorschriften enthalten sind. Sind einzelne Bestimmungen der AGB GzFB unwirksam oder im Einzelfall nicht anwendbar, dann bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
b. Die GzFB übernimmt keine Gewähr für die ständige Erreichbarkeit ihres Online-Angebotes, noch für etwaig aus dessen Benutzung entstehenden Schäden oder Nachteile.
c. Die GzFB kann für den Verlust, den Missbrauch oder die Verfälschung von Daten, welche u. a. auf elektronischem Wege zwischen Nutzer und GzFB ausgetauscht werden nicht haftbar gemacht werden, sofern diese Daten nicht nachweislich und vorsätzlich durch die GzFB verfälscht oder missbräuchlich genutzt wurden.
d. Die GzFB hat das Recht, Nutzer vom kaufmännischen Verkehr auszuschließen, falls diese in Verbindung mit missbräuchlicher Nutzung von Onlineangeboten oder elektronischer oder bargeldloser Zahlungsmittel stehen oder ein solcher Verdacht besteht.

Login
als Mitglied registrieren
KONTAKT

› Sie haben Fragen oder Ideen?
info@buergerreporter.com
Tel.: (+49) 211 – 280 66 10
› Follow us: Twitter Xing Facebook
AKTUELL

Mehr Infos


Über unseren Kooperationspartner, die Royal Innovation Club International, können Sie das große GzFB-Kombi-Set zu einem Vorzugspreis bestellen. Weitere Informationen finden Sie hier!

Mehr Infos

› Vorteile für GzFB-Mitglieder
z.B. 10% Rabatt auf Sony Vaio Notebooks, 10% bei Jahn-Reisen und 20% auf Fotoprodukte von MyPhotobook.
Mehr Infos

Home Presseausweis Presserabatte
Videos & Bilder
Bürgerreporter Bestellung Übersicht Rabatte  
Kontakt Mitgliedschaft Hinweise  

Presseausweis der GzFB
 
  Presseschild für Ihr KFZ