§ 1. Geltung der Bedingungen; VertragsschlussDie nachfolgenden Bedingungen (im Folgenden „AGB der GzFB“) beinhalten die zwischen dem Nutzer und der Gesellschaft zur Förderung der Bürgerreporter mbH (im Folgenden „GzFB“ genannt) ausnahmslos geltenden Bedingungen. GzFB-Mitglied ist, wer Inhaber eines Presseausweises der GzFB ist. Nutzer ist, wer sonstige Leistungen der GzFB in Anspruch nimmt, unabhängig davon, ob er Inhaber eines Presseausweises ist oder nicht. Die GzFB leistet ihre Dienste auf der Grundlage dieser Bedingungen. Die Gültigkeit der AGB der GzFB erstreckt sich auf alle von der GzFB angebotenen Leistungen. Das GzFB-Mitglied/Der Nutzer erkennt mit der Inanspruchnahme der Leistungen die AGB der GzFB als verbindlich an. Mit der Annahme kommt ein Nutzungsvertrag zwischen der GzFB und dem Nutzer/dem GzFB-Mitglied zustande. Abweichende AGB des Vertragspartners werden nur dann mit zum Vertragsinhalt, wenn diesen seitens der GzFB zuvor schriftlich zugestimmt wurde. § 2. Legitimation und VolljährigkeitDie Anmeldung als GzFB-Mitglied ist allen unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen sowie beschränkt Geschäftsfähigen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, erlaubt. Die Inanspruchnahme der Leistungen des Web-Shops der GzFB ist zusätzlich juristischen Personen und Personengesellschaften erlaubt. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Minderjährige ab dem vollendeten 15. Lebensjahr (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) benötigen zur Beantragung eines Presseausweises vorab die schriftliche Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten. Diese wird auf der Website der GzFB zum Download bereitgestellt. Bei alleinigem Sorgerecht eines Erziehungsberechtigten wird zusätzlich eine Kopie des entsprechenden Gerichtsurteils benötigt. Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist das GzFB-Mitglied selbst verpflichtet, die Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend zu korrigieren. § 3. Rechte des GzFB-MitgliedesDie Mitgliedschaft als Bürgerreporter bei der GzFB gewährt dem GzFB-Mitglied die volle Nutzung der Presserabatte, des Prämienshops sowie der Provisionsleistungen, die auf den Internetseiten der GzFB dargestellt werden. Zudem können Videos hochgeladen und das inhaltliche Angebot der Internetseite www.bürgerreporter.com in vollem Umfang genutzt werden. § 4. Leistungen des GzFB-Mitgliedes und Zahlunga. Das GzFB-Mitglied bestätigt, dass es nebenberuflich journalistisch tätig ist. Es verpflichtet sich, mindestens einmal pro Halbjahr (erstmals beginnend mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses) ein Video mit einer Mindestlänge von 90 Sekunden oder drei Bilder zu liefern. Die Lieferung erfolgt durch das Hochladen des Videos bzw. der Bilder auf den Internetseiten der GzFB. b. Das GzFB-Mitglied zahlt für seine Mitgliedschaft als Bürgerreporter bei der GzFB 149,00 EUR im Jahr. Der GzFB-Presseausweis wird innerhalb von 10 Werktagen nach Vorliegen aller erforderlichen Daten und nach Zahlungseingang versendet und gilt jeweils für 12 Monate. § 5. RechteübertragungDas GzFB-Mitglied behält sämtliche Eigentumsrechte an den von ihm hochgeladenen Videos. Unbeschadet dessen erklärt er sich damit einverstanden, der GzFB exklusive Nutzungsrechte daran einzuräumen. Der Nutzer räumt der GzFB durch das Hochladen eines Videos eine weltweite, exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizensierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung der Videos, in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege. § 6. Versand und Gefahrüberganga. Der Versand von Presseausweisen oder anderen Artikeln aus dem Web-Shop sowie der Versand von Prämien erfolgt auf Gefahr des Nutzers. Die Gefahr geht auf den Nutzer ab dem Zeitpunkt über, sobald die Sendung an das den Transport ausführende Unternehmen übergeben wurde. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt hat die GzFB nicht zu vertreten. Sie berechtigen die GzFB, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Die GzFB übernimmt keine Haftung für Verzögerungen (z. B. durch technische oder serverbedingte Ausfälle). b. Die gelieferte Ware wird unter Eigentumsvorbehalt geliefert, das bedeutet, sie bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der GzFB. c. Die Kosten für den Versand können den Internetseiten der GzFB entnommen werden. |